Scheidung Werder

Scheidung mit Wohnsitz Werder (Havel)

Scheidung Werder: Wohnen Sie und ihre minderjährigen Kinder in 14542 Werder an der Havel oder den zugehörigen Ortsteilen Bliesendorf, Derwitz, Glindow, Kemnitz, Petzow, Phöben, Plötzin oder Töplitz?
Denken Sie über eine schnelle Scheidung nach?

Wussten Sie, dass Sie beim Familiengericht die Scheidung nur wirksam über einen Rechtsanwalt beantragen können? Anders formuliert: Eine Scheidung ohne mindestens einen Anwalt kann es aus gesetzlichen Gründen (§114 FamFG) nicht geben.

Voraussichtlich ist das Familiengericht am Amtsgericht Potsdam für Sie zuständig. In Potsdam finden Sie auch mein Büro.
Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit ist in der Regel zunächst der Aufenhaltsort der minderjährigen Kinder! Ansonsten gilt:

Scheidung für Werder beantragen

Nach den gesetzlichen Regeln (§114 FamFG) ist der Scheidungsantrag durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht Potsdam) einzureichen.

Scheidungsanwalt Werder – Aufgaben:

Als Anwältin im Familienrecht prüfe ich für Sie alle Voraussetzungen für eine schnelle Scheidung. Ich reiche Ihren Scheidungsantrag bei dem für Sie örtlich zuständigen Familiengericht ein und betreue Sie umfassend bei bei Ihrer Scheidung und den damit verbundenen Angelegenheiten.

Zuständiges Familiengericht (Prüfschema § 122 FamFG)

Im Scheidungsfalle richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 122 FamFG. Diese Regelungen lauten:

Ausschließlich zuständig ist in dieser absteigenden Rangfolge:

  1. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  2. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
  3. das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  4. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  5. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  6. das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.

Scheidung Werder – Zusammenfassung:

Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit Ihrer Ehescheidung ist daher in der Regel zunächst der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder! Leben keine minderjährigen Kinder bei einem Ehegatte, ist das Gericht zuständig, in dem beide Ehegatten zuletzt gewohnt haben, wenn in diesem Bezirk weiterhin wenigstens ein Ehegatte lebt. Fehlt es auch an dieser Voraussetzung, ist der Ort des Antragsgegners maßgeblich.