Stahnsdorf Scheidung Anwalt

Stahnsdorf: Scheidung geplant – Anwalt gesucht?

Stahnsdorf Scheidung: Wohnen Sie und ihre minderjährigen Kinder in 14532 Stahnsdorf oder den Ortsteilen Güterfelde, Schenkenhorst, Sputendorf?
Denken Sie über eine schnelle Scheidung nach?

Wussten Sie, dass Sie beim Familiengericht die Scheidung nur wirksam über einen Rechtsanwalt beantragen können? Anders formuliert: Eine Scheidung ohne mindestens einen Anwalt kann es aus gesetzlichen Gründen (§114 FamFG) nicht geben.

Voraussichtlich ist das Familiengericht am Amtsgericht Potsdam für Sie zuständig. In Potsdam finden Sie auch mein Büro.
Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit ist in der Regel zunächst der Aufenhaltsort der minderjährigen Kinder!

Diese und andere Fragen können wir in einer Erstberatung zum Festpreis bei mir besprechen.

Scheidung beantragen

Nach den gesetzlichen Regeln (§114 FamFG) ist der Scheidungsantrag durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht) einzureichen.

Scheidungsanwalt Stahnsdorf – Aufgaben:

Als Anwältin im Familienrecht prüfe ich für Sie alle Voraussetzungen für eine schnelle Scheidung. Ich reiche Ihren Scheidungsantrag bei dem für Sie örtlich zuständigen Familiengericht ein und betreue Sie umfassend bei bei Ihrer Scheidung und den damit verbundenen Angelegenheiten.

Zuständiges Familiengericht (Prüfschema Stahnsdorf Scheidung)

Im Scheidungsfalle richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 122 FamFG. Diese Regelungen lauten:

Ausschließlich zuständig ist in dieser absteigenden Rangfolge:

  1. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  2. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
  3. das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  4. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  5. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  6. das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.

Stahnsdorf Scheidung – Zusammenfassung:

Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit Ihrer Ehescheidung ist daher in der Regel zunächst der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder! Leben keine minderjährigen Kinder bei einem Ehegatte, ist das Gericht zuständig, in dem beide Ehegatten zuletzt gewohnt haben, wenn in diesem Bezirk weiterhin wenigstens ein Ehegatte lebt.
Fehlt es auch an dieser Voraussetzung, ist der Ort des Antragsgegners maßgeblich. Für den Wohnsitz 14532 Stahnsdorf oder die Ortsteilen Güterfelde, Schenkenhorst, Sputendorf ist dann das Familiengericht in Potsdam für Ihre Scheidung zuständig. Bei Fragen rufen Sie mich bitte dazu an.


Kontakt zu Rechtsanwältin Heike-Maria Bretschneider

Schopenhauerstraße 19a (Villa Persius),  14467 Potsdam
E-mail: bretschneider-familienrecht-potsdam@web.de
Tel: 0331- 740 000 77

Faire Trennung oder schnelle Scheidung – typische Fragestellungen – Erstberatung zum Festpreis durch Familienanwältin

Ich biete Ihnen eine Erstberatung zum Festpreis, in der wir alle rechtlich und wirtschaftlich relevanten Fragen rund um die Trennung konzentriert besprechen.
Rufen Sie mich an. Tel 0331-740 000 77.

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