Unterhaltsvorschuss für Kinder

Unterhaltsvorschuss für Kinder in 2024

Unterhaltsvorschuss für Kinder:
Insbesondere Alleinerziehende stehen aufgrund der Trennung regelmäßig vor dem Problem, dass der andere Elternteil seinen Anteil am Kindesunterhalt weder durch qualifizierte Erziehungszeit (Umgang) noch durch regelmäßige Zahlung des Kindesunterhalt leistet.

Damit das Geld nicht knapp wird und Kinder leiden:
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können für die unterhaltsberechtigten Kinder einen „Unterhaltsvorschuss“ als staatliche Leistung beim zuständigen Jugendamt beantragen. Mit diesem Antrag kann der erziehende Elternteil (bei dem das Kind dauerhaft lebt) die unterhaltsrechtlichen Ansprüche des Kindes unkompliziert durchsetzen, ohne selbst in Streit mit dem anderen Elternteil zu geraten. Die Jugendämter sind zur Beratung verpflichtet.

Unterhaltsvorschuss 2024 – wie hoch

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2024 monatlich:

  • Kind bis 5 Jahren bis zu 230 Euro monatlich.
  • Kind von 6 bis 11 Jahren bis zu 301 Euro monatlich.
  • Kind von 12 bis 17 Jahren bis zu 395 Euro monatlich.
    > Kinder von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass dieses Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – umgangs-sprachlich Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitssuchende) benötigt ODER dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug durch Mitarbeit mindestens 600 Euro brutto verdient. Details erfahren Sie bei Ihrem Jugendamt.

Antragstellung Unterhaltsvorschuss 2024

Alleinerziehende wenden Sie sich direkt an das zuständige Jugendamt. Ein schriftlicher Antrag auf diese staatliche Leistung beim zuständigen Jugendamt ist notwendig.

Haben Sie keine Angst vor einem Termin im Jugendamt; die Mitarbeiter bieten viel Kompetenz bei vielen Themen rund um das Thema „Kindesunterhalt“ und helfen Ihnen auch bei einigen anderen Sorgen wie zum Beispiel mit gelegentlichen Hilfen zur Finanzierung von schulbedingtem Sonderaufwand (Klassenfahrten, Förderbedarf, besonderer Schulbedarf etc). Lassen Sie sich im Vorfeld beim Jugendamt zur Höhe und bei den Antragsformularen kostenlos beraten.

Das Jugendamt gewährt dem alleinerziehenden Elternteil im Aussenverhältnis (für das Kind) den Unterhaltsvorschuss und rechnet (je nach Einkommen des anderen Elternteils) mit dem anderen Elternteil direkt ab. Dies entlastet den erziehenden Elternteil von den häufigen Konflikten um die Unterhaltsleistung entlastet und sichert einen stetigen Geldzufluß für das Kind.

Bleibt der andere Elternteil zahlungsunwillig ist es Aufgabe des Jugendamtes bzw. Landkreises, die Einziehung der Gelder beim anderen Elternteil zu bewerkstelligen. Losgelöst von diesem Streit ist damit der Geldzufluss zumindest in Höhe der oben genannten Beträge für das Kind gesichert.


Unterhaltsvorschuss Stadt Potsdam

Ansprechpartner Jugendamt Potsdam, Tel: 0331-289-2250

Link zum Antragsformular Unterhaltsvorschuss der Stadt Potsdam und den Ansprechpartnern.

Unterhaltsvorschuss Potsdam-Mittelmark

für die Ortschaften Stahnsdorf, Kleinmachnow, Teltow, Nuthetal (Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund, Tremsdorf u.a.) Rehbrücke u.a.), Michendorf, Schwielowsee (Caputh, Geltow, Glindow, Wildpark-West u.a.) sowie Werder:

Hier ist das Jugendamt des Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständig:

Link zum Antragsformular Unterhaltsvorschuss für den Landkreis Potsdam-Mittelmark und den Ansprechpartnern mit Telefonnummern