Familienrecht Potsdam

Familienrecht aus Potsdam mit Herz und Verstand

Geht es bei Ihnen um familienrechtliche Fragen wie Scheidung, Unterhalt, Schulden- und Vermögensaufteilung, Zugewinn?

Sind Kinder im Haus? Die Elternschaft besteht bei Scheidung fort. Praktikable Regelungen zum Sorgerecht, Kindesumgang, Kindesunterhalt und Umgangsrecht sind damit notwendig. Wechselmodell oder Besuchsregelung?

Im Familienrecht geht es um Ihren persönlichen Lebensbereich, den familiären Kern, Ihre Familie, Ehe und die Partnerschaft. Und meist geht es auch um Ihre Kinder, um Sorgerecht und Umgang sowie den Unterhalt 2024.

Emotionale Themen, die ich als Familienanwalt in juristischer und menschlicher Hinsicht mit Herz und Verstand sensibel begleite. Natürlich geht es im Familienrecht auch ums liebe Geld, die Wohnung oder Immobilie und in 2024 oft auch um finanzielle Sorgen.Wie hoch ist der Unterhalt – wie sichere ich meine Finanzen? Auch in 2024 eine der Kernfragen im Familienrecht.

Suchen Sie eine im Leben und im Familienrecht erfahrene Rechtsanwältin? Eine kompetente Familienanwältin, die Sie zielsicher und mit viel Erfahrung gut leitet.

Oder die als Scheidungsanwältin offen Ihre Interessen vertritt und Sie bei den Themen Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Rechtsfragen und den wirtschaftlichen Konsequenzen mit viel Erfahrung und Augenmaß kompetent vertritt?

In Potsdam, Werder, Stahnsdorf, Caputh, Marquardt oder Michendorf, wo das Familiengericht Potsdam zuständig ist. Und natürlich auch in Wannsee, Berlin Zehlendorf oder Kleinmachnow.
Dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

Rechtsanwalt für FamilienrechtHeike-Maria Bretschneider
Schopenhauerstr. 19a, 14467 Potsdam (Villa Persius)
Terminvereinbarung Tel. 0331 7400 0077

Scheidung Potsdam

Ich helfe Ihnen, Ihre Trennung oder die Scheidung sicher abzuwickeln. Verletzungen vermeiden – Streitigkeiten auflösen – Ihre Position sichern.
Scheidungsantrag stellen? Wir besprechen Ihre Möglichkeiten und die ersten Schritte bei Trennung und Scheidung und ermitteln gemeinsam überschlägig die finanziellen Folgen der Trennung sowie die Scheidungskosten. Weiterlesen zu „einvernehmliche Scheidung…“

Das Familiengericht Potsdam ist zuständig für Fragen rund um das Familienrecht und damit auch die Scheidung von Eheleuten mit gewöhnlichem Aufenthalt in Potsdam – Stahnsdorf – Teltow – Kleinmachnow – Nuthetal – Bergholz –  Beelitz – Michendorf – Schwielowsee – Caputh – Seddiner See und Werder (Havel).

Als Rechtsanwalt im Familienrecht mache ich Ihnen den Weg frei hin zu einer sicheren Scheidung – Taktik und Herangehensweise – Familienanwältin Potsdam – Spezialisierung Familienrecht
Terminvereinbarung Tel. 0331 74000077   |    Kontakt

Unterhalt

Ehegattenunterhalt – Lebenspartnern – Kindesunterhalt – Kindergeld Familienunterhalt – Trennungsunterhalt – nachehelicher Unterhalt 2024

Maßgeblich ist immer der individuelle bzw. konkrete Bedarf, den es zu ermitteln gilt. Im Land Brandenburg sind die „Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes“ bei der Ermittlung des Unterhaltes zu beachten. Jedoch bietet gerade der Unterhalt Verhandlungsspielraum.

Für den Unterhalt 2024 ist allerdings festzuhalten, dass sich die Wertansätze (und damit der Unterhaltsanpruch) deutlich erhöht haben.

Für minderjährige Kinder werden sich der Mindestunterhalt und die Bedarfssätze beim Kindesunterhalt erhöhen.
Das Kindergeld ist (teilweise) anzurechnen ist. Der tatsächliche Bedarf eines Kindes ist bei Abweichungen vom „Normbedarf“ ebenfalls zu berücksichtigen. Weder die „Düsseldorfer Tabelle“ noch die „Brandenburger Unterhaltsleitlinien“ sind schematisch anzuwenden.

Im Rahmen meiner Beratung bei der Scheidung in Berlin, Potsdam oder Brandenburg ermittele ich den Unterhaltsanspruch 2024 sowie die eventuelle Berücksichtigung berufsbedingter Aufwendungen, denn der Unterhaltsschuldner darf auch nicht über die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit überfordert werden.

Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt – Mindestunterhalt, Kindesunterhalt und Unterhalt 2024 neu berechnen
Familienanwalt Potsdam – Familienrecht – Heike-Maria Bretschneider
Termine unter Tel. 0331 74000077    |    Kontakt

Haus und Kredit

Kluge Lösungen für Haus und Kredit bei Trennung und Scheidung

Immobilienstrategien für selbstgenutzes und vermietetes bzw. fremdgenutztes Immobilieneigentum – Familienwohnung – Steuerfalle § 23 EStG umschiffen


Haus und Kredit – die Immobilie oder die WEG-Anteile bei Scheidung – wer bekommt das Eigentum am Eigenheim oder Eigentumswohnung – wer bekommt die Mieterlöse – wer bezahlt den Immobilienkredit bzw. Hauskredit bei Scheidung und das WEG-Hausgeld Wohngeld – wie reagiert die Bank auf das Thema Schuldhaftentlassung aus dem Bankkredit – Haus, Familienwohnung und Bankkredit bei Scheidung – Regelungen zum Güterstand bzw. Regelungen im Ehevertrag – wer kann das Haus und den Hauskredit alleine übernehmen?

Haus und Kredit – wer darf das Eigenheim nutzen und wer trägt die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Instandhaltungsrücklage und örtliche Gebühren. Ist eine Miete zu zahlen. Droht eine Steuerlast?

Die emotionale Bindung an eine Immobilie verhindert in der ersten Trennungsphase manchmal sachgerechte Lösungen. Es fällt schwer, wirtschaftliche Realitäten, Emotionen und rechtliche Erfordernisse zur Deckung zu bringen. Als guter Familienanwalt sprechen wir bei Trennung und Scheidung natürlich auch über die Themen Familienimmobilie, Hauskredit, Nutzungsvorteil, Verkehrswert oder Haftungsfreistellung aus dem Immobilienkredit etc., damit Sie die Risiken und Chancen einer Immobilie bei Scheidung gut einschätzen können.

Steht die bisher als Familienwohnung genutzte Immobilie im gemeinsamen Eigentum laut Grundbuch? Ist ggf. geplant, die Immobilie oder Immobilienanteile  auf den anderen Miteigentümer zu übertragen?

Dann Vorsicht – Steuerfalle § 23 EStG!
Schützen Sie Ihr Vermögen und prüfen Sie (mit Ihrem Steuerberater) bereits vor dem Auszugstermins eines Ehepartners den Ablauf der in § 23 EStG genannten Fristen.

Richtig kompliziert wird es, wenn Immobilien steuerlich einem Betriebsvermögen zuzuordnen sind und wenn diesem Betrieb bei Scheidung die „steuerliche Auflösung“ droht (z.Bsp. Vermögensauseinandersetzung durch Auflösung einer GbR, OHG oder KG der Eheleute). Dieser Satz klingt zunächst harmlos – kann bei fehlerhafter Gestaltung aber erhebliche steuerliche Belastungen zur Unzeit auslösen. Damit Sie unnötige steuerliche Risiken und Belastungen rechtzeitig vermeiden ist daher die Begleitung des Scheidungsverfahren durch Ihren Steuerberater erforderlich – so lassen sich viele Untiefen clever umgehen.
Als Scheidungsanwältin leiste ich keine Steuerberatung.
Meine Aufgabe liegt vielmehr in der qualifizierten rechtlichen und persönlichen Beratung rund um Ihre Scheidung und den daraus entstehenden familienrechtlichen und finanziellen Fragestellungen.

Erstberatung zur Scheidungsimmobilie, Bankkredit und Nutzungsrechten an der Familienwohnung:
Rechtsanwältin im Familienrecht – Heike-Maria Bretschneider
Termin + Erstkontakt  – Tel. 0331 74000077    |    Kontakt

Zugewinn

Berechnung Ihres Anspruchs auf Ausgleich von Zugewinn
Abgrenzung von Hausrat bzw. Haushaltsgegenständen vom Zugewinn

Immobilie bei Scheidung – Scheidungsimmobilie – Wohneigentum bei Scheidung – Familienwohnung und Bankkredit

Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag noch wirksam?
Was ist das Unternehmen wert | Zugewinn wirksam ausgeschlossen?

Wie ermitteln sich Anfangsvermögen und Endvermögen.
Wie berechnet sich der Zugewinn – wer schuldet welchen Zugewinnausgleich?

Wie werden Schenkungen und Erbschaften beim Zugewinn behandelt?
Haben die Schwiegereltern Ansprüche?

Rechtsanwältin im Familienrecht – Heike-Maria Bretschneider
Schopenhauerstraße 19a,  14467 Potsdam

Terminvereinbarung zum Zugewinn – Tel. 0331 74000077   |    Kontakt


Praxis + Firma

Praxis + Firma bei Scheidung:
Sind Sie mit Ihrer Praxis oder Firma selbständig tätig. Denken Sie über eine Trennung oder Scheidung nach?

Gehören Sie zur Gruppe der Selbständigen, Freiberufler,
UnternehmerInnen oder GeschäftsführerInnen mit Unternehmensbeteiligungen?

Wie genau ist die Praxis, Ihr Unternehmen bzw. Ihre Unternehmensbeteiligung als GmbH oder Einzelunternehmen in den Zugewinnausgleich und bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche einzubeziehen?
Wie kann die Firma ohne Gefährdung weitergeführt werden?

Gewinnermittlung und Korrekturposten – Ermittlung des verfügbaren Einkommens – Aufrechterhaltung der Selbständigkeit – Praxis + Firma bei Scheidung sichern

Anfangsvermögen – Endvermögen – Berücksichtigung Unternehmerlohn und Steuern – Berücksichtigung von Zins und Tilgung – Restschuld – Unternehmenswert – Zugewinn – Abgrenzung Einkommen vom Vermögen – Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bei Selbständigen – Existenzgrundlage sichern. Ich vertrete Sie beim Familiengericht und in allen außergerichtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwältin im Familienrecht – Heike-Maria Bretschneider
Tel. 0331 74000077    |    Kontakt


Aktuelle Weiterbildungen – Familienanwalt Potsdam:

2016 – Seminar – Die Immobilie im Familienrecht
2016 – Seminar – Das Kindeswohl im Recht
2017 – Seminar – Versorgungsausgleich I und II
2017 – Themenabend – Das Wechselmodell, die beste Lösung für alle?
2017 – Symposion – Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts – Reformvorschläge
2018 – Richter und Anwaltschaft im Dialog – Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Familienrecht
2018 – Einkommen Selbständiger – Gewinnermittlungen verstehen
2018 – Familienrecht und Steuern
2018 – Aktuelle Fragen des Unterhalts- und Unterhaltsverfahrensrechts

2019 – Supervision/Coaching für Mediatoren und Anwälte zur Unterstützung professioneller Problemlösung
2019 – Vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Ehegatten außerhalb des Güterrechtes
2019 – Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Ehegattenunterhalt, Güterrecht und zu Eheverträgen
2019 – BGH Rechtsprechung zum Kindesunterhalt und die Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt

Rechtsanwältin im Familienrecht – Heike-Maria Bretschneider
Schnelle Termine – Tel. 0331 74000077    |    Kontakt