Kindergeld und Unterhalt

Kindergeld Potsdam 2022 Höhe

Das Kindergeld 2022 beträgt ab dem 01.01.2021

  • 219 Euro für das erste und zweite Kind,
  • 225 Euro für das dritte Kind und
  • 250 Euro ab dem vierten Kind.

Gewährt wird für das Kind bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Es ist bei der Kindergeldkasse zu beantragen, die bei der Arbeitsagentur angesiedelt ist. Bei der Ermittlungen des Unterhalt (Kindesunterhalt) bei Trennung und Scheidung wird das Kindergeld im Rahmen des von den Elternteilen zu leistenden Kindesunterhaltes jedem Elternteil entsprechend zugerechnet; der reale Geldfluß wird also berücksichtigt.

Kinderzuschlag 2022

Bei geringem Einkommen berufstätiger Eltern gibt es den Kinderzuschlag.
Den Kinderzuschlag in Höhe bis zu 205 Euro können Sie für ihre Kinder beantragen, wenn Ihr Arbeitseinkommen
– oberhalb von 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Elternpaare liegt und
– andererseits unterhalb der Höchsteinkommensgrenze für den Kinderzuschlag liegt. Mit diesem Link finden Sie einen Kinderzuschlagsrechner.  


Das Kindergeld 2022 in Potsdam, Werder, Stahnsdorf, Caputh, Kleinmachnow  beantragen Sie bei der Familienkasse, deren Adressen Sie unten finden. Die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Familienkasse bei der Arbeitsagentur. In steuerlicher Hinsicht stellt das Kindergeld eine Vorauszahlung dar, die im Rahmen der Jahressteuererklärung mit den steuerlich anzusetzenden Kinderfreibeträgen abgeglichen wird (steuerliche Regelung in § 66 Abs. 1 EStG). Gewährt wird grundsätzlich für das Kind bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Gewährt wird nur auf Antrag. Stellen Sie Ihren Antrag umgehend, da seit 2018 das Kindergeld rückwirkend nur noch für sechs Monate gewährt wird (zuvor 4 Jahre).


Familienkasse Potsdam – hier beantragen Sie das Kindergeld Schlaatzweg 1, 14473 Potsdam – Tel: 0800 / 4 5555 30 Die Familienkasse Potsdam ist zuständig für Potsdam und das Umland wie zum Beispiel den Kreis Potsdam-Mittelmark. Ausserdem für die Stadt Brandenburg, Bad Belzig, Kloster Lehnin etc. Die weiteren Familienkassen in Brandenburg (Cottbus, Frankfurt-Oder, Neuruppin) finden Sie mit diesem Link.


Berechnung des Kindesunterhaltes für 2022 mit Berücksichtigung von Kindergeld (Unterhalt berechnen):

Brauchen Sie Rat und Tat bei der Berechnung des Unterhaltes bzw. des Kindesunterhaltes?

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Tel: 0331 – 74 0000 77 Rechtsanwältin im Familienrecht | Heike-Maria Bretschneider | Kontakt